|
ATEX-Bescheinigungen für explosionsgeschützte Heizkörper gemäß Europäischer Richtlinie 94/9/EG "ATEX "
Seit dem 01.07.2003 dürfen in Deutschland und in den übrigen EU-Ländern explosionsgeschützte elektrische und mechanische Geräte nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß EU-Richtlinie 94/9/EG, der sogenannten ATEX -Richtlinie, zertifiziert sind.
Diese Richtlinie wurde zur europaweiten Vereinheitlichung des Explosionsschutzes erlassen. Sie regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit explosionsgeschützter Geräte und Schutzsysteme.
Die explosionsgeschützten Heizkörper und Überwachungsgeräte von ELMESS-Thermosystemtechnik werden generell mit "ATEX-Bescheinigung" gemäß Richtlinie 94/9/EG ausgeliefert.
Folgende EG-Baumusterprüfbescheinigungen liegen vor:
- PTB 01 ATEX 1008U und PTB 01 ATEX 1145U für Ex-Heizkörper zur Beheizung von flüssigen und gasförmigen Medien in Zone 1. Die Zündschutzart ist EEx de IIC oder EEx d IIC für Kategorie II 2 G. Die Heizkörper werden bei Bedarf mit eingebauten Temperaturreglern und -begrenzern zur Überwachung der Temperaturklasse geliefert.
- PTB 03 ATEX 1133U für größere Ex-Heizkörper in Zündschutzart EEx d(e) IIB
- Diese Bescheinigungen gelten auch für entsprechende Strömungserhitzer.
- PTB 02 ATEX 1086X für Gas-, Luft- und Motorstillstandsheizkörper
- PTB 02 ATEX 1085 für Ex-Raumheizgeräte
- PTB 03 ATEX 1029 für Ex-Rippenrohrheizgeräte
- ZELM 02 ATEX 0077 für Ex-Temperaturregler
- PTB 03 ATEX 1001 und PTB 03 ATEX 1002 für Ex-Niveauwächter
Unser Qualitätssicherungssystem ist vom TÜV-Nord unter der Mitteilungsnummer TÜV 99 ATEX 1478 Q zertifiziert.
Wenn Sie weitere Fragen zum Explosionsschutz haben, sprechen Sie uns bitte an.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Explosionsschutz: Herr Lutz Mühe, Tel. +49 (0) 581 9083-38, lutz.muehe@elmess.de
|